Häufige Fragen potenzieller Gründungsmitglieder zu Ausrichtung, Mitgliedschaft, Daten, Vereinsgründung, Praxis und Mitwirkung.
Wir möchten einen Tierschutzverein gründen, der nach den Grundsätzen des Isovitalismus handelt.
Für uns bedeutet das, empfindungsfähiges Leben gleichwertig zu achten und Leid so weit wie möglich zu vermeiden.
Wir verbinden Tierschutz mit einer klaren ethischen Grundhaltung und wollen Entscheidungen nachvollziehbar begründen. Wir lehnen außerdem die aktuelle Kastrationsleitlinie, welche die meisten Tierschutzorganisationen vertreten, ab.
Siehe auch nach bei „Warum seit ihr gegen Kastration?“.
Im Mittelpunkt stehen Leidvermeidung, Achtung vor Leben, faire Abwägung, verantwortliches Handeln und erhalt natürlichen Verhaltens.
Grundsätzlich alle empfindungsfähigen Tiere im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten des Vereins.
Unser Ansatz ist nicht auf eine einzelne Tiergruppe beschränkt.
Weil wir eine Organisation mit klarer ethischer Grundlage und langfristiger Struktur aufbauen möchten, welche mit den gängigen anthrozentrischen Anschauungen bricht.
Siehe auch nach bei „Warum seit ihr gegen Kastration?“.
Wir wollen keinen Tierschutz vertreten, der Tiere bloß nach Nützlichkeit, Bequemlichkeit oder Gewohnheit behandelt.
Ein Verein schafft klare Zuständigkeiten, feste Strukturen und eine belastbare organisatorische Grundlage. Desweiteren gibt es uns weitere Mittel (z.B. Verbandsklagerecht) um uns für den Tierschutz einzusetzen.
Der endgültige Name wird im Rahmen der Gründung und Satzung verbindlich festgelegt. Aktuell ist „Verein zur Förderung des Tierschutz und der Isovitalistischen Lebensweise Berlin“ und als Kurzname „Tierschutz und Isovitalismus Berlin“ geplant.
Der Vereinssitz wird Berlin sein.
Geplant ist ein eingetragener Verein, damit die Organisation rechtlich klar aufgestellt ist.
Ja, sofern Satzung und tatsächliche Vereinsarbeit die Voraussetzungen dafür erfüllen. Der aktuelle Satzungsentwurf liegt Stand 14.03.2026 schon dem Finanzamt zur unverbindlichen Vorabprüfung vor.
Zum Gründungsteam gehören die Personen, die Satzung, Aufbau und Startphase verbindlich mittragen.
Das entscheidet die Gründungsversammlung durch Wahl. Geplant sind es momentan die Initiatoren Beatrice Pietsch und Kevin Pietsch als Vorstand zu wählen.
Dort werden die Satzung, die Gebührenordnung, das Ordnungsmandat per Abstimmung beschlossen und der Vorstand gewählt und die Gründung protokolliert. Des weiteren wird die Satzung von den anwesenden Gründungsmitgliedern unterzeichnet.
Teilweise ja, die Kernpunkte und der Satzungszweck (Tierschutz & Isovitalismus), sowie die Schutzmechanismen werden nicht abgeändert. Bei allem anderen sind wir offen für Vorschläge und bauen sie gerne ein, solange noch kein fester Termin für die Gründung ansteht und es nicht die geplante Gemeinnützigkeit gefährdet.
Dann sollen diese offen, respektvoll und auf Grundlage der gemeinsamen Zielsetzung geklärt werden.
Gründungsmitglied kann werden, wer die grundlegende Ausrichtung mitträgt und verbindlich mitwirken möchte. Laut aktuellem Satzungsentwurf (Stand 14.03.2026) gilt jeder protokolierte Teilnehmer der Gründungsversamlung als Gründungsmitglied.
Gründungsmitglieder wirken an der formalen Entstehung des Vereins mit, spätere Mitglieder treten dem bereits bestehenden Verein bei. Desweiteren haben Gründungsmitglieder einen erweiterten Schutz vor Ausschluss und können sich unter bestimmten Vorraussetzungen von der Beitragspflicht befreien lassen.
Die grundlegende ethische Linie sollte mitgetragen werden, Detailfragen können im Verein diskutiert werden.
Sie wirken insbesondere an der Beschlussfassung zur Satzung und an den ersten grundlegenden Entscheidungen mit.
Vor allem verlässliche Mitwirkung an der Gründung und Gründungsversammlung, Erreichbarkeit und Zustimmung zu den gemeinsamen Grundlagen. Nach der Gründung/Eintragung könnt ihr euch weiterhin freiwillig an der Vereinsarbeit beteiligen.
Ja, eine spätere Mitgliedschaft ist grundsätzlich möglich.
Ja, der Hauptunterschied ist die aktive Mitarbeit und das Stimmrecht bei Versammlungen.
Je nach Organisationsstand kann auch eine unverbindlichere Unterstützung vor der Mitgliedschaft möglich sein. z.B. könntest du unsere Initiative teilen.
Nein, nicht jede Mitgliedschaft muss gleich intensiv sein, aber Verlässlichkeit ist gerade in der Aufbauphase wichtig. Jedoch sind auch reine Fördermitglieder oder nicht aktive Gründungsmitglieder eine wichtige finanzielle Stütze für den Verein.
Ja, unter bestimmten Bedingungen können Mitglieder vom Vorstand ausgeschlossen werden. Genaueres ist in der Satzung geregelt.
Formlos auf dem Schriftweg (z.B. per E-Mail) unter Angabe von Name und Mitgliedsnummer. Genaueres ist in der Satzung und Gebührenordnung geklärt.
Diese Angaben dienen der eindeutigen Zuordnung und der ordentlichen Vereinsverwaltung. Außerdem fordert das Registergericht diese Daten um nachprüfen zu können, dass die Gründungsmitglieder auch wirklich existieren.
Nur die Daten, die für Mitgliedschaft, Vereinsgründung, Kommunikation und Verwaltungszwecke tatsächlich benötigt werden.
Zusätzliche Angaben, die nicht zwingend für die Vereinsorganisation erforderlich sind, sollen freiwillig bleiben.
Für Mitgliedschaft, Kontakt, Protokolle, Beitragsverwaltung und interne Organisation.
Nur die im Verein zuständigen Personen, die diese Daten für ihre Aufgaben wirklich benötigen. Dazu zählenunter anderem der Vorstand, Schatzmeister und Schriftführer.
Wir wollen nur notwendige Daten erheben und Zugriffe intern so weit wie möglich beschränken.
Nur soweit das rechtlich oder organisatorisch erforderlich ist. (z.B. bei Postversand, Speicherung der Mitgliederinformationen im Vereinsmanagementprogramm)
Interne oder öffentliche Darstellung kann davon getrennt sein, die offizielle Mitgliedschaft braucht aber klare Zuordnung.
Weil für verbindliche Vereinsunterlagen, Buchhaltung und Steuererklärung eine eindeutige Identifizierbarkeit wichtig ist.
Das hängt von den später beschlossenen Kommunikationswegen ab, zum Beispiel E-Mail oder andere organisatorische Kanäle.
Höchswahrscheinlich wird die Kommunikation größtenteils per E-Mail und später über ein Vereinsmanagementsystem wie EasyVerein laufen. In Ausnahmefällen auch per Post.
Je nach Kapazitäten kommen Aufklärung, Beratung, konkrete Hilfe, Vermittlung, Kooperationen und Interessenvertretung in Betracht.
Über lange Zeit ist die Übernahme/Grundung einer Tierklinik und Auffangstationen für Tiere geplant. Weitere Beispiele stehen in der Satzung.
Das hängt von der späteren Struktur, den Ressourcen und den tatsächlich umsetzbaren Angeboten ab.
Aber geplant ist es auf jeden Fall.
Das ist möglich, wenn dafür verlässliche Strukturen aufgebaut werden und die Pflegestellen nicht entgegen unserer Ethik handeln.
Mit Personen und Stellen, deren Arbeitsweise mit unseren Grundsätzen vereinbar ist.
Wir wollen fallbezogen, nachvollziehbar und anhand klarer Grundsätze entscheiden.
Solche Fragen müssen im Einzelfall verantwortungsvoll abgewogen werden. In den meisten Fällen geht jedoch Leidvermeidung vor Lebenserhalt.
Dann soll die Lösung gewählt werden, die das geringste und verantwortbarste Leid verursacht.
Wir möchten keine leichtfertigen oder bloß bequemen schweren Eingriffe vertreten. Siehe auch nach bei „Warum seit ihr gegen Kastration?“.
Wenn eine klare Notwendigkeit besteht und Leid nicht anders verantwortbar abgewendet werden kann.
Wir sind gegen Kastration zur Populationskontrolle oder aus Haltungsgründen.
Populationskontrolle: Dafür gibt es schonendere Methoden wie eine Sterilisation in Form einer Vasektomie oder Tubektomie.
Haltung: Hier ist der Grund ausschließlich die Bequemlichkeit des Menschen um unerwünschtes Verhalten zu unterdrücken und nicht der Tierschutz.
Warum?: Kastration hat massive negative Konsequenzen, welche entweder als „erwünschtes Verhalten“ bezeichnet werden oder massiv verhamlost. Kastrationen erhöhen stark das Risiko für verschiedene Krebsarten und weitere Krankheiten wie Diabetes und Osteoporose. Am massivsten ist jedoch die auswirkung auf die Psyche, welche bei Tieren kaum bis gar nicht erforscht oder bei Erkenntnissen verharmlost dargestelt wird. Die „gewünschten Verhaltensänderungen“ gleichen den Symptomen einer Angstörung und/oder Depression (Lethargie/Ruhigeres Verhalten/niedriger Stoffwechsel, mehr/weniger Appetit, Angst/Schüchternheit/bei Katzen: Verschmustheit als Zeichen für Gefühl der erworbenen/erlernten Hilflosigkeit, (Angst-)Aggression). Würde ein Tier diese Symptome ohne eine Kastration entwickeln, würden die meisten Tierärzte von einer psychischen Erkrankung oder Verhaltensstörung ausgehen.
Ausnahmen: Sind eine medizinische Notwendigkeit um großes Leid zu vermeiden UND wenn es keine andere Behandlung gibt. Wirtschaftlichkeit/Kosten und Aufwand solten nicht gegen das Tierwohl aufgewogen werden. Außerdem setzen wir uns für Hormonersatztherapien (HRT) beim Tier ein um die negativen Auswirkungen zu unterbinden. HRT wird am Tier, vor allem in den USA, bereits beim „Spay-Neuter-Syndrome“ (Kastrationssyndrom) verwendet.
Durch sorgfältige Prüfung, klare Standards und nachvollziehbare Entscheidungen.
Respektvoll, transparent und auf Grundlage der gemeinsam beschlossenen Regeln.
Wir möchten Ziele, Entscheidungen und Mittelverwendung so offen wie möglich darstellen. Deswegen wird es einen jährlichen Bericht des Vorstands zur Vereinsarbeit geben, welcher bei der jährlichen Mitgliederversammlung auf der Tagesordnung steht.
Für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins und die dafür nötige Organisation.
Durch klare Regeln, transparente Zuständigkeiten und nachvollziehbare Entscheidungen.
Weil Gründungsmitglieder die spätere Ausrichtung des Vereins besonders stark mitprägen.
Das hängt von deiner Rolle ab, aber gerade am Anfang hilft jede verlässliche Mitarbeit. Selbst nur die Anwesenheit bei der Gründungsversammlung ist eine riesige Unterstützung. Willst du dich weiter einbringen finden wir sicherlich Möglichkeiten dies in einem für dich angemessenen Zeitaufwand zu planen.
Hilfreich sind Organisation, Kommunikation, Textarbeit, Rechtssicherheit, Verwaltung und praktische Umsetzungsstärke. Darunter fällt auch das verteilen von Infomaterial auf der Straße und später sicherlich die mithilfe in der Pflege und Vermittlung von Tieren.
Ja, auch kleinere, verlässliche Beiträge können in der Aufbauphase wertvoll sein.
Vor allem Verlässlichkeit, Mitdenken und Bereitschaft, die Grundstrukturen gemeinsam aufzubauen. Der wichtigste Punkt ist die Teilnahme an der Gründungsversammlung.
Zum Beispiel durch Rückmeldungen, organisatorische Hilfe oder verbindliches Interesse an einer Mitwirkung.
Schritt für Schritt mit der Gründung, den ersten Beschlüssen und der organisatorischen Aufstellung. Planmäßig wäre dies kurz nach der Eintragung.